Startklar für die Umsatzsteueränderung zum 1.7.2020?

Corona bzw. Covid-19 hält weiterhin die Welt in Atem. Neben allen gesundheitlichen Maßnahmen stärkt die Bundesrepublik Deutschland parallel auch die Wirtschaft. Nach den ersten Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen und Freiberufler kommt nun die Mehrwertsteuerreduzierung zum Tragen, wie kurzfristig auch durch den Bundesrat bestätigt. Ziel ist es, die Konjunktur im zweiten Halbjahr 2020 zu stärken und die Nachfrage der privaten Haushalte zu erhöhen. Hierfür werden die Mehrwertsteuersätze auf alle Produkte ab Mittwoch, 1. Juli 2020 0:00 Uhr gesenkt. Konkret bedeutet dies die Umsatzsteuerumstellung von 19% auf 16% bzw. 7% auf 5%.

Warum ist es wichtig, die Sätze rechtzeitig zu ändern?
Für Onlineshops und Webseitenbetreiber ist es wichtig, sich vor unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträgen zu schützen. Falsche und veraltete Mehrwertsteuerbeträge auf den Seiten bedeuten nicht nur Reputationsverlust beim Kunden, sondern verursachen bei Abschluss des Kaufes Kosten für den Unternehmer, z.B. müssen falsch ausgewiesene Rechnungen korrigiert werden.

Technische Checkliste:

1. Anpassung der Shopsoftware

Die Anbieter haben reagiert und sich um die einfache Umsetzung der Änderungen in der Shopsoftware gekümmert. Sollten Sie noch nicht tätig geworden sein, sollten Sie dies zuerst umsetzen.

2. Überarbeitung des Contents

Auch klassische Webseiten-Texte und Werbemittel können von den Änderungen betroffen sein und müssen überarbeitet werden

  • Check Datenschutz und AGB-Seiten
  • Check Banner/Ads/Werbemittel, die Preisangaben beinhalten
  • Check allgemeine Texte

3. Angebote & Rechnungen

Absolut elementar ist die korrekte Ausweisung in der Buchhaltung, insbesondere beim Rechnungsversand.

  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Änderungen (insbesondere Buchhaltung/Controlling, aber auch im Vertrieb)
  • Passen Sie Buchhaltungslösungen wie z.B. Lexoffice an
  • Passen Sie Payment-Anbieter wie z.B. Stripe an

4. Finale Überprüfung der Webseite

Achtung: Es gibt keine Übergangsfrist für falsch ausgewiesene Mehrwertsteuerbeträge auf Ihren Seiten. Daher empfehlen wir die Webseite am Ende zu überprüfen bzw. durchsuchen zu lassen:

  • Mehrwertsteuercheck: Nutzen Sie den kostenfreien Check, um Ihre Webseite auf fehlerhafte Umsatzsteuersätze zu überprüfen.
  • “Leankoala Crawl”: Im Rahmen der Collections können Leankoala-Kunden automatisiert ihre Webseiten auf fehlerhafte 19%- bzw. 7%-Angaben überprüfen lassen.

5. Trust your Steuerberater

Für konkrete Details und Fragen zur steuerrechtlichen Umsetzung steht Ihnen Ihr Steuerberatungsbüro beratend zur Seite. Wir bitten um Verständnis, dass wir an dieser Stelle keine Haftung übernehmen.